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   LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13753
LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04 (https://dejure.org/2004,13753)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 Sa 40/04 (https://dejure.org/2004,13753)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 Sa 40/04 (https://dejure.org/2004,13753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der Berufung; Prüfungsmaßstab einer Änderungskündigung; Einvernehmliche Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts bei Änderungskündigung; Bestimmtheit (eines Änderungsangebotes) als Wirksamkeitsvoraussetzung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2 n. F.; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2; ; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 3; ; SGB III § 121 Abs. 4 Satz 4; ; SGB III § 121 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einvernehmliche Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts bei Änderungskündigung/Bestimmtheit einer Kündigung [eines Änderungsangebotes] als Wirksamkeitsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04
    Auch ist nicht vorgetragen oder ersichtlich, ob den Reisenden anderer Gebiete die Tätigkeit des Klägers hätte angewiesen werden können (zur Voraussetzung der einseitigen Um- oder Versetzbarkeit vgl. BAG vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97 -, AP Nr. 36 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichts ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung selbst bei Ablehnung des Änderungsangebots (oder, wie hier, bei einvernehmlicher Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts) zunächst das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (vgl. BAG vom 27.03.2003 - 2 AZR 74/02 -, AP Nr. 72 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N.).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04
    Denn dies widerspricht der Rechtslage (vgl. BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 617/02 -, dok. in JURIS, für den Fall eines Änderungsangebots, dessen Inhalt den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt).
  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Auszug aus LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04
    Einer Kündigungserklärung fehlt die erforderliche Bestimmtheit und Eindeutigkeit jedenfalls dann, wenn in ihr mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 -, dok. in JURIS; KR-Friedrich, § 13 KSchG Rdnr. 298 a [hier ist die Entscheidung nach einem falschen Aktenzeichen zitiert]).
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